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Mitgliedschaft im Coworking Space Diepholz
Geschäftsbedingungen und Konditionen
Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)
Zur Nutzung der Leistungen des
Coworking Space Diepholz
Rathausmarkt 2
49356 Diepholz
Betrieben durch die Stadt Diepholz, nachfolgend BETREIBER genannt
Version vom 04.06.2025 – einzusehen unter: www.coworking-diepholz.de
Präambel
Der Coworking Space Diepholz wird als Förderprojekt von der Stadt Diepholz betrieben und im Rahmen des Förderprogramms „Zukunftsräume Niedersachsen“ vom Niedersächsischen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gefördert. Das Ziel des Coworking Space Diepholz ist es, die Gründungs-, Innovations- und Arbeitskultur in Diepholz zu stärken.
§ 1 Allgemeines
1.1. Vertragsverhältnisse mit dem BETREIBER werden ausschließlich auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen geschlossen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Entgegenstehende oder abweichende Nutzungsbedingungen der Vertragspartnerinnen oder Vertragspartner, nachfolgend NUTZENDE genannt, erkennt der BETREIBER nicht an, außer deren Geltung wurde zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. NUTZENDE sind diejenigen natürlichen und juristischen Personen, welche die Räumlichkeiten des Coworking Space Diepholz betreten, das Online-Angebot unter „https://coworking-diepholz.de/“ in Anspruch nehmen oder einen schriftlichen Nutzungsvertrag mit dem BETREIBER geschlossen haben.
1.4. Mit dem Betreten der Räumlichkeiten sowie der Nutzung des Online-Angebots erkennt
der/die NUTZENDE diese Nutzungsbedingungen an.
§ 2 Angebot und Leistungsbeschreibung
2.1 Der BETREIBER stellt den NUTZENDEN Arbeitsplätze (ausgestattet mit Tisch, Stuhl, Strom und Internetzugang per WLAN und zum Teil zusätzlich zwei Bildschirmen, Maus und Tastatur; es sei denn im Vertrag ist explizit etwas anderes vereinbart) sowie Besprechungsräume (ausgestattet mit Tischen, Stühlen bzw. Sofas, Sesseln, digitalem Whiteboard) im Rahmen der angebotenen Tarife zur Verfügung.
2.2 Als unentgeltliche und jederzeit widerrufbare Leistung bietet der BETREIBER den NUTZENDEN die Nutzung von Schließfächern, einer Kaffeeküche sowie eines Multifunktionsdruckers (Fair Use) an. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Weitere Leistungen sind das Heizen und die Reinigung der Räumlichkeiten. Darüber hinaus stehen den NUTZENDEN Sanitäreinrichtungen zur Verfügung.
2.3 Der BETREIBER bietet seine Leistungen und Preise in einzelnen Tarifen an. Die angebotenen Leistungen und Preise sind unter https://coworking-diepholz.de einsehbar und können jederzeit durch den BETREIBER angepasst werden. Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt.
§ 3 Öffnungszeiten, Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
3.1 Für den Zugang zu den Räumlichkeiten wird nach erfolgter Online-Buchung ein TapKey-Zugang für das Smartphone freigeschaltet. Sollte dies seitens der/des NUTZENDEN nicht möglich sein, kann ein Transponder zur Verfügung gestellt werden.
3.2 Zur Verfügung gestellte Transponder sind von den NUTZENDEN bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses umgehend herauszugeben. Der Verlust von Transpondern ist unverzüglich anzuzeigen. Bei verschuldetem Verlust ist der BERTREIBER berechtigt, dem*der NUTZENDEN Kosten in Höhe von €25,00 für die Beschaffung eines Ersatztransponders in Rechnung zu stellen.
3.3 Eine Übertragung der Zugangsberechtigung durch die NUTZENDEN, an nicht von dessen vertraglichen Nutzungsrahmen umfasste Dritte, ist ausgeschlossen
3.4 NUTZENDE sind berechtigt Dritten Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, sofern diese für eine begrenzte Zeit im Rahmen einer Besprechung oder Beratung als Gäste der*des NUTZENDEN zu betrachten sind. Die Gäste sind somit NUTZENDE, für die die Nutzungsbedingungen entsprechend gelten.
3.5 NUTZENDE sind berechtigt Kinder mitzubringen, sofern sie einen Arbeitsplatz im Eltern-Kind-Büro gebucht haben und andere NUTZENDE durch die Kinder nicht gestört werden.
3.6 Der BETREIBER behält sich das Recht vor, NUTZENDE im Falle sittenwidriger, anstößiger oder allgemein geschäftsschädigender Verhaltensweisen des Hauses zu verweisen.
3.7 Die Nutzung der angebotenen Dienste ist für jedweden ungesetzlichen, unseriösen, sittenwidrigen, anstößigen, religiösen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck unzulässig.
3.8 Die NUTZENDEN verpflichten sich insbesondere, die Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung oder Überlastung der Infrastruktur führen oder Störungen dieser für andere verursachen.
3.9 Die NUTZENDEN werden nicht versuchen, sich unberechtigten Zugriff auf die Infrastruktur durch Umgehung von offensichtlichen und versteckten Sicherheitsmaßnahmen oder ähnlichen Methoden zu verschaffen.
3.10 Die NUTZENDEN verpflichten sich, andere NUTZENDE in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht zu stören. Dies betrifft z.B. das Unterlassen von längeren Telefonaten in Gemeinschaftsräumen, lauten Unterhaltungen oder sonstigen akustischen oder visuellen Störungen.
§ 4 Unterlassungsgebote
4.1 Die NUTZENDEN werden die Dienste und Infrastruktur des BETREIBERS für keine der folgenden Tätigkeiten nutzen:
- Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen, Schneeballsystemen, Kettenbriefen, SPAM-E-Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;
- Verbreitung von beleidigenden, sittenwidrigen, pornografischen oder sonstigen ungesetzlichen Materialien oder Daten innerhalb oder über die bereitgestellte Infrastruktur;
- Diffamierung, Belästigung, Missbrauch, Stalking, Bedrohung oder sonstige Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere Schutz der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts) von Personen oder Firmen innerhalb und außerhalb der Räume des BETREIBERS
- Bereitstellung oder Verbreitung von Daten, die Bilder, Filme, Software oder sonstiges Material enthalten, das Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum (z.B. Urheberrechte, Markenrechte, etc.) unterliegt, es sei denn, der/die NUTZENDE ist Rechtsinhaberin/Rechtsinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;
- Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten;
- Illegaler Down- bzw. Upload von urheberrechtlich geschützten Daten;
- Abhalten oder Behindern anderer NUTZENDEN von Zugang und Anwendung der Leistungen und der Infrastruktur;
- Unrechtmäßige Beschaffung von Informationen anderer NUTZENDEN, insbesondere auch deren E-Mail-Adressen, ohne deren Zustimmung.
4.2 Übernachtungen sind in den Räumen des BETREIBERS, nicht gestattet.
4.3 Die NUTZENDEN sind verpflichtet, ihren Arbeitsplatz nicht Dritten zu überlassen oder diesen sonstige Ausstattung zur Verfügung zu stellen, es sei denn, diese Dritten sind im Vertrag ausdrücklich benannt und als genehmigte Unter- oder Mitnutzende vereinbart.
§ 5 Anmeldung und Vertragsabschluss
5.1 Die Buchung der Leistungen erfolgt in der Regel über die Seite des BETREIBERS im Buchungssystem „Cobot“ unter www.coworking-diepholz.cobot.me. In Ausnahmefällen können die NUTZENDEN Buchungen per E-Mail, Telefon oder persönlich vornehmen.
5.2 NUTZENDE sind verpflichtet einen Account bei „Cobot“ anzulegen und ihre Daten dort vollständig und wahrheitsgemäß zu hinterlegen. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist der/die NUTZENDE verpflichtet die Änderung durch Anpassung des Accounts gegenüber dem BETREIBER unverzüglich mitzuteilen.
5.3 Der Vertragsschluss erfolgt schriftlich oder digital mit der Bestätigung im Buchungssystem „Cobot“ oder schriftlich durch den BETREIBER.
5.4 Ein Vertrag zwischen dem/der NUTZENDEN und dem BETREIBER kommt erst durch Abgabe einer Buchungsbestätigung durch den BETREIBER (in der Regel über „Cobot“) zustande. Dies gilt auch für dessen Kündigung, Änderung oder Ergänzung über die Homepage bzw. persönlich.
5.5 Die NUTZENDEN erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten im Buchungssystem „Cobot“ für andere NUTZENDE des Coworking Space Diepholz sichtbar sind, sofern sie ihr Profil auf „öffentlich“ gestellt haben.
5.6 Die NUTZENDEN werden darüber informiert, dass ihre Daten von Tapkey.com und Cobot.me verarbeitet werden. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und gemäß den eigenen Datenschutzbestimmungen von Tapkey.com und Cobot. Die NUTZENDEN können sich über die Verarbeitung ihrer Daten durch Tapkey.com und Cobot informieren, indem sie die Datenschutzbestimmungen von Tapkey.com und Cobot einsehen.
§ 6 Preise, Zahlungen
6.1 Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise und beziehen sich ausschließlich auf die in den Tarifen angegebenen Leistungen. Darüberhinausgehende Serviceleistungen sind gesondert zu vergüten.
6.2 Sofern der BETREIBER nach Vertragsschluss, durch Ausübung des gesetzlichen Optionsrechts, die Preise der Umsatzsteuer unterwirft, ist er berechtigt, die Preise um die Umsatzsteuer zu erhöhen, sofern die/der NUTZENDE zum Umsatzsteuerabzug berechtigt ist.
6.3 Die Rechnungsstellung für in Anspruch genommene Leistungen erfolgt über das Buchungssystem „Cobot“ jeweils am Ende eines Kalendermonats rückwirkend für den Monat. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto des BETREIBERS. Alle weiteren Vergütungen sind zu dem in der Rechnung aufgeführten Terminen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Der BETREIBER ist berechtigt, das jeweilige Nutzungsentgelt für Arbeitsplätze ein Mal pro Halbjahr an sich verändernde Marktbedingungen, bei erheblichen Veränderungen in den Beschaffungs- und Bereitstellungskosten, Änderung der Umsatzsteuer oder der Beschaffungspreise, anzupassen. Bei Entgelterhöhungen, die den regelmäßigen Anstieg der Lebenskosten wesentlich übersteigen, steht dem/der NUTZENDEN ein Kündigungsrecht zu.
§ 7 Vertragsdurchführung
7.1 Die NUTZENDEN sind allein verantwortlich für alle ihre Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und haben hierbei insbesondere §§ 3 und 4 dieser Nutzungsbedingungen einzuhalten. Des Weiteren haben sie vertrauliche Daten und Informationen so zu schützen, dass unbefugte Dritte keine Einsicht bzw. keinen Zutritt nehmen können. Ferner sind die NUTZENDEN ausdrücklich dazu verpflichtet, Daten und Informationen, die sie vom BETREIBER oder anderen NUTZENDEN erfahren oder erhalten stets vertraulich zu behandeln und – sofern es keine anderweitige Absprache gibt – nicht an Dritte weiterzugeben. Das betrifft vor allem Daten und Informationen, die sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit anderer NUTZENDER erfahren bzw. erhalten.
7.2 Der BETREIBER darf die Arbeitsplätze nach vorheriger Ankündigung während der Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug auch in Abwesenheit der NUTZENDEN, betreten, um sich vom Zustand der Räume zu überzeugen. Dieses Recht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden.
7.3 Der BETREIBER darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach rechtzeitiger Ankündigung vornehmen. Bei Gefahr im Verzug entfällt die Verpflichtung zur Ankündigung. Die NUTZENDEN haben ihren Arbeitsplatz dann unverzüglich zu räumen.
7.4 Die NUTZENDEN sind zur Duldung zweckmäßiger Arbeiten im Sinne des Absatzes 3 verpflichtet und dürfen deshalb das Nutzungsentgelt nicht mindern. Auch Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen
7.5 Die Arbeitsplätze sind am Ende jeder Nutzung von den jeweiligen NUTZENDEN komplett zu räumen und im Falle einer Verunreinigung zu säubern.
7.6 Veränderungen an den Arbeitsplätzen, insbesondere technischer Art, die nicht in die Bausubstanz eingreifen, Um- und Einbauten, Installationen, Veränderungen der Sanitär- Beleuchtungsanlagen sind nur nach schriftlicher Einwilligung durch den BETREIBER durch die NUTZENDEN auf deren Kosten zulässig. Auf Verlangen des BETREIBERS sind die NUTZENDEN zur völligen fachgerechten Wiederherstellung des Arbeitsplatzes bei Rückgabe verpflichtet. Ein Ersatzanspruch der NUTZENDEN besteht nicht – auch dann nicht, wenn der BETREIBER auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands verzichtet. Im
Falle der Zustimmung des BETREIBERS zur Veränderung des Arbeitsplatzes sind etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, gleich welcher Art, durch den/die NUTZENDE einzuholen. Etwaige entstehende Kosten trägt der/die NUTZENDE.
7.7 Die NUTZENDEN erkennen an, dass der BETREIBER den offenen Gemeinschaftsbereich zu Veranstaltungszwecken nutzen kann. Die Veranstaltung muss den NUTZENDEN mit einer angemessenen Frist von mindestens 1 Werktag vorher schriftlich, mündlich, per Aushang oder per E-Mail angekündigt werden.
7.8 Die Hausordnung ist Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen und für alle NUTZENDEN verbindlich. Sie ist im Objekt einsehbar und online abrufbar.
§ 8 Dauer des Vertrages, Beendigung
8.1 Der/die NUTZENDE hat die Gegenstände pfleglich zu behandeln und nach Beendigung der Nutzung in vertragsgemäßem, mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand, gereinigt an den BETREIBER zurückzugeben. Verlorene Einrichtungsgegenstände oder Schäden an solchen sind dem BETREIBER vollumfänglich zu ersetzen.
8.2 Bei Beendigung sind sämtliche Transponder an den BETREIBER herauszugeben.
8.3 Erfolgt die Rückgabe des Arbeitsplatzes verspätet, haftet der/die NUTZENDE dem BETREIBER für alle Schäden, die durch die verspätete Rückgabe bedingt sind, auch wenn diese über die Höhe des Nutzungsausfallentgeltes hinausgehen.
8.4 Einer stillschweigenden Verlängerung des Vertragsverhältnisses durch Fortsetzung der Nutzung über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspricht der BETREIBER gemäß § 545 BGB bereits hiermit.
8.5 Auf Verlangen einer Partei ist die andere Partei verpflichtet, den Zustand des vereinbarten Arbeitsplatzes und ggf. der zusätzlich zur Nutzung vereinbarten Sachen bei der Übergabe zu Beginn der Nutzung und bei Rückgabe zum Ende der Nutzung in einem gemeinsam zu erstellenden Übergabe- bzw. Rückgabeprotokoll schriftlich festzustellen. Wirkt der/die NUTZENDE an dieser Zustandsfeststellung nicht mit, hat der BETREIBER die Zustandsfeststellung allein mit Wirkung für und gegen den/die NUTZENDE schriftlich aufzunehmen.
8.6 Der/die NUTZENDE ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet, dem BETREIBER seine aktuelle Adresse mitzuteilen.
§ 9 Kündigung, Rücktritt, Stornierung
9.1 Der Vertrag zur Nutzung eines Arbeitsplatzes bzw. eines Besprechungsraumes kann ganz oder teilweise durch die NUTZENDEN über das Buchungssystem „Cobot“ bis direkt vor Antritt der Nutzung bzw. durch den BETREIBER mit einer Frist von 24 Stunden vor Antritt der Nutzung gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Dem BETREIBER steht insbesondere ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu, wenn der/die NUTZENDE eines festen Arbeitsplatzes:
- Mit der Begleichung der vereinbarten Gebühr gem. § 6 Abs. 2 in Verzug ist;
- Trotz Mahnungen unregelmäßig oder unvollständige Zahlungen leistet;
- Der/die NUTZENDE seine/ihre vertraglichen Pflichten in sonstiger Weise verletzt, insbesondere wenn der/die NUTZENDE entgegen §§ 3 und 4 dieser Nutzungsvereinbarung handelt;
- Wenn die Grundlage für das Nutzungsverhältnis mit den NUTZENDEN wegfällt.
9.3 Ein kostenfreier Rücktritt des/der NUTZENDEN von dem mit dem BETREIBER geschlossenen Nutzungsvertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des BETREIBERS. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarten Nutzungsgebühren aus der Nutzungsvereinbarung bis zum frühestmöglichen Beendigungszeitpunkt auch dann zu zahlen, wenn der/die NUTZENDE die Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien bleiben unberührt.
§ 10 Gewährleistung, Haftung
10.1 Der/die NUTZENDE hat den Arbeitsplatz vor Vertragsschluss eingehend besichtigt. Er/sie hat zu Kenntnis genommen, dass sich die Fix-Desk-Arbeitsplätze in einem Zwei-Personen-Büro bzw. Drei-Personen-Büro befinden und durch andere NUTZENDE, die einen Arbeitsplatz im selben Büro buchen, betreten werden können. Der vorbenannte, ihnen bekannte Zustand ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit.
10.2 Der/die Nutzende hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich geprüft und erkennt an, dass sich der jeweils von ihnen genutzte feste Arbeitsplatz einschließlich sämtlicher Einrichtungsgegenstände vor Nutzungsbeginn in vertragsgemäßem Zustand befindet. Auf Wunsch wird hierzu gemäß § 8 Abs. 5 ein Protokoll erstellt.
10.3 In allen Fällen, in denen der BETREIBER im geschäftlichen Verkehr aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet der BETREIBER nur, soweit ihm Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leib und Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Garantien.
10.4 Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen, es sei denn, dem BETREIBER fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
10.5 Der BETREIBER übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der NUTZENDEN sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die NUTZENDEN. Die NUTZENDEN sind dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen, markenrechtlichen, datenrechtlichen oder sonstigen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehungen zum BETREIBER unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes hält der/die NUTZENDE den BETREIBER von
jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Der/die NUTZENDE ersetzt dem BETREIBER die Kosten der Rechtsverfolgung in der Höhe der gesetzlichen Anwaltsgebühren für den Fall, dass diese von Dritten infolge einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen wird.
10.6 Der BETREIBER stellt den NUTZENDEN die technische Ausstattung und sonstige Gegenstände in einem funktionsfähigen Zustand zur Verfügung. Die Geräte werden regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft und gewartet. Die NUTZENDEN sind für einen sorgsamen Umgang mit der technischen Ausstattung und der sonstigen Gegenstände verantwortlich. Jede missbräuchliche Nutzung ist untersagt. Für im Rahmen des Nutzungsverhältnisses entstandene Beschädigungen der von dem BETREIBER zur Verfügung gestellten Gegenstände haftet der/die NUTZENDE und ist diesbezüglich zu Schadensersatz verpflichtet.
10.7 Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände der NUTZENDEN besteht nicht. Für Diebstähle von persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung der Schließfächer erfolgt auf eigene Verantwortung.
10.8 Der BETREIBER übernimmt keine Haftung für Computerschäden durch Netzwerkviren oder Trojaner. Alle NUTZENDEN sind für die Funktionsfähigkeit eines eigenen Antivirusprogramms zuständig, um intern keinen Netzwerkschaden auszulösen. Für den Zugriff Unberechtigter auf Daten der NUTZENDEN wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Es unterliegt der Verpflichtung der NUTZENDEN den Zugriff auf die elektronischen Daten auf ihren Computern durch entsprechende Mittel zu unterbinden.
10.9 Der BETREIBER übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus für ihn nicht vorhersehbaren Ausfällen oder Störungen der technischen Infrastruktur (Internetverbindung, WLAN-Netzwerk, Drucker) entstehen. Vorhersehbare Ausfälle werden rechtzeitig bekannt gegeben. Eine Ausfalldauer von bis zu drei Werktagen begründet keine Ansprüche der NUTZENDEN gegen den BETREIBER.
§ 11 Datenschutz
11.1 Der BETREIBER wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.
11.2 Die NUTZENDEN erklären sich einverstanden, dass ihre für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Diese Einwilligung können die NUTZENDEN jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem BETREIBER widerrufen. Der BETREIBER wird in diesem Fall die sofortige Löschung der persönlichen Daten des/der NUTZENDEN vornehmen.
11.3 Alle Passwörter und Zugangsdaten stehen im Eigentum des BETREIBERS und müssen vertraulich behandelt werden. Keinesfalls dürfen sie an Dritte weitergegeben werden.
11.4 Ferner gelten die Allgemeinen Datenschutz-Informationen der Stadt Diepholz in der jeweils gültigen Fassung.
§12 Schlussbestimmungen, Sonstiges
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Für alle Streitigkeiten ist Diepholz als Gerichtsstand vereinbart.
12.3 Die Kenntnisnahme von diesen ANB wird den NUTZENDEN über Aushang im Objekt und über die Website des BETREIBERS https://coworking-diepholz.de ermöglicht. Auf ihren Wunsch stellt der BETREIBER den NUTZENDEN auch einen Ausdruck in Papierform zur Verfügung. Der BETREIBER behält sich vor, diese ANB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für die NUTZENDEN nicht zumutbar. Die NUTZENDEN werden über die Änderungen der ANB rechtzeitig mündlich, schriftlich,
per E-Mail oder per öffentlichem Aushang benachrichtigt. Widerspricht der/die NUTZENDE nicht innerhalt von 2 Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten ANB als von ihm angenommen.
12.4 Sollte eine Bestimmung im Rahmen einer Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelungen eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den in diesen Nutzungsbedingungen zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen notwendig werden.
Diepholz, 04.06.2025
Coworking Space Diepholz
Rathausmarkt 2
49356 Diepholz
Tel.: 05441 909-0
https://coworking-diepholz.de/
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Coworking Diepholz diese Website bereitstellt.